"Keine Lust mehr zu laufen?"

Praxisunterricht in unserer Fahrschule:

Die praktische Ausbildung setzt sich aus Übungsstunden und Sonderfahrten zusammen.

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von der Vorerfahrung und Lernfähigkeit des Fahrschülers. Es gibt keine gesetzliche Mindestanzahl. Ziel ist es Sie in die Lage zu versetzen, das Fahrzeug unter Beachtung aller Verkehrsregeln im innerstädtischen Bereich sicher und selbstständig zu bewegen.

Die Anzahl der Sonderfahrten ist gesetzlichen geregelt ist und daher verpflichtend. Die Sonderfahrten werden in Überland- Autobahn- und Nachtfahrten aufgeteilt. Diese Fahrstunden folgen auf die Übungsstunden. Ziel ist es, dass Sie das Fahrzeug auch außerhalb geschlossener Ortschaften (d. h. bei höheren Geschwindigkeiten) sicher bewegen und die Besonderheiten des Fahrens auf Autobahnen und Landstraßen sowie Fahrten bei Dunkelheit kennen und beherrschen.

 

Vorgeschriebene Anzahl der Sonderfahrten

Klasse

 

Anzahl

AM

 

-

A, A2, A1*

 

12

B

 

12

BE

 

5

C1 / C1E

 

8

C / CE

 

4 / 10

* Je nach bisheriger Führerscheinklasse und Art des Antrags können diese erheblich (nach unten) abweichen. Weitere Informationen finden Sie in den einzelnen Führerscheinklassen.

 

Links:

::   Anmeldung zu Fahrstunden (nur bei bestandener Theorieprüfung oder nach Absprache)