"Keine Lust mehr zu laufen?"

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Für wen gilt BF17?

Das begleitete Fahren ab 17 Jahren gilt nur in den Fahrerlaubnisklassen B und BE. Die Ausbildung darf mit 16 1/2 Jahren begonnen und mit 17 Jahren abgeschlossen werden. Die Ausbildung eines Fahrschülers mit BF17, unterscheidet sich nicht von der Ausbildung eines 18-Jährigen. Auch die Kosten bleiben, abgesehen von 13,30€ pro Begleitperson beim Führerscheinantrag, dieselben.

Wie funktioniert BF17?

Gegenüber der Ausbildung von 18-Jährigen gibt es keine Besonderheiten. Mit bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung, welche Ihn dazu berechtigt bis zu seinem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson zu fahren. Anschließend wird ihm der übliche Kartenführerschein ausgestellt.

Welche Vorteile bietet BF17?

Durch die Phase des begleiteten Fahrens soll Fahranfängern die Möglichkeit geboten werden, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu erwerben, bevor sie anschließend allein fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung von jungen Fahrern. Es handelt sich hierbei um eines der erfolgreichsten Projekte zur Steigerung der Verkehrssicherheit, mit bis zu 25% weniger Unfällen bei Teilnehmern des BF17 im Vergleich zu anderen jungen Fahrern. 
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Probezeit schon mit 17 Jahren beginnt und somit in der Regel bereits mit 19 Jahren als beendet gilt.

Welche Voraussetzungen gibt es für Begleitpersonen?

Die Begleitperson:

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein

  • darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

  • muss seit 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis besitzen (Ein Fahrverbot ist keine Unterbrechung, nur ein Fahrerlaubnisentzug)

  • unterliegt als Beifahrer der 0,5 Promille Grenze

Wie stelle ich einen Antrag auf BF17?

Alle nötigen Formulare und weiterführenden Informationen erhalten Sie in unseren Filialen.

Link:: Punkteauskunft beim Kraftfahrbundesamt